Bedingungen und Art der Unterkunft
1. GRID HOTEL ****, (im Weiteren nur „Gastgeber“) hat das Recht, ausschließlich ordnungsgemäß angemeldete Gäste zu beherbergen. Zu diesem Zweck hat der Gast unmittelbar nach seiner Ankunft seinen Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument zu seiner Identifizierung oder seinen Pass und/oder ein weiteres Reisedokument im Sinne des Gesetzes zur Beherbergung von Ausländern auf tschechischem Staatsgebiet vorzulegen.
2. Jeder Gast, der kein tschechischer Staatsbürger ist, hat im Sinne des Gesetzes zum Aufenthalt von Ausländern auf tschechischem Staatsgebiet, in der gültigen Fassung, das dafür vorgesehene amtliche Dokument zur Meldung seines Aufenthalts auszufüllen und an der Rezeption auszuhändigen. Das Dokument hat er wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.
3. Der Gast kann an seinem Anreisetag auf Grundlage seiner Buchung, die durch den Gastgeber vorher bestätigt worden ist, von 14:00 – 24:00 einchecken. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert der Gastgeber das Zimmer für den Gast, vorausgesetzt in der Buchung befinden sich keine speziellen Anfragen und der Gastgeber hat die Buchung bestätigt.
4. Falls der Gast wünscht, das Zimmer bereits vor 10:00 zu beziehen, so wird ihm der volle Preis für die vorangehende Nacht berechnet, falls er und der Gastgeber vorher nicht anders vereinbart haben.
5. Der Gast hat an seinem Abreisetag jeweils bis spätestens um 11:00 aus dem GRID HOTEL **** auszuchecken. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er das von ihm bezogene Zimmer zu verlassen, falls vorher mit dem Gastgeber nicht anders vereinbart wurde. Falls der Gast das Zimmer nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat, hat der Gastgeber das Recht, diesem zusätzlich den darauf folgenden Tag zu verrechnen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Als frei gilt das Zimmer erst dann, wenn der Gast alle seine Gegenstände aus dem Zimmer entfernt und den dazugehörigen Schlüssel dem Personal an der Rezeption des Hotels ausgehändigt und somit ausgecheckt hat. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, das Inventar (Möbel, Geräte, vergessene Gegenstände) des durch den Gast freigewordenem Zimmers zu kontrollieren, und zwar innerhalb einer Stunde nach dessen Freiwerden. Das Hotel haftet nicht für die vom Gast liegengelassenen Gegenstände, nachdem dieser das Zimmer verlassen und aus dem Hotel ausgecheckt hat. Falls der Gast das Zimmer nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigemacht hat, so behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast an einem weiteren Aufenthalt im Zimmer zu hindern. Falls der Gast seinen Aufenthalt noch nicht bezahlt hat oder dem Hotel gegenüber anderweitige Verpflichtungen hat, so behält sich das Hotel das Recht vor, vom Zurückbehaltungsrecht in Hinsicht auf die vom Gast im Zimmer zurückgelassenen Gegenstände Gebrauch zu machen.
6. Falls der Gast seinen Aufenthalt im Hotel verlängern möchte, so kann ihm der Gastgeber ein Zimmer in einer anderen Preiskategorie anbieten, als es diejenige des ursprünglichen Zimmers war. In diesem Fall hat der Gast kein Recht auf die Beherbergung im Zimmer, das er ursprünglich bezogen hat, falls dies aus Kapazitäts- oder Betriebsgründen nicht möglich sein sollte.
7. Der Gastgeber behält sich in Ausnahmesituationen das Recht vor, dem Gast eine andere Unterkunft anzubieten, falls sich diese nicht markant von der ursprünglich vereinbarten unterscheidet.
8. Der Gastgeber bietet dem Gast Dienstleistungen in dem Ausmaß an, in welchem sie zum einen beiderseits vereinbart wurden, zum anderen gemäß dem gültigen Gesetz. Der Gast ist verpflichtet, seine Unterkunft im Hotel und die von ihm im Hotel bezogenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der gültigen Preisliste des Gastgebers und spätestens am Tag seiner Abreise zu bezahlen. Hiermit sind die Zahlungsbedingungen auf Grundlage der Unterkunftsvereinbarung unantastbar. Die Preisliste für die Unterkunft sowie die vom Hotel weiter gebotenen Dienstleistungen steht an der Hotelrezeption zur Verfügung.
9. Der Gast ist verpflichtet, seinen Aufenthalt im Hotel seinem aktuellen gesundheitlichen, körperlichen und geistigen Zustand anzupassen.
10. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast die Unterkunft zu verweigern, falls die Kleidung oder das Benehmen des Gastes in irgendeiner Weise sittenwidrig sind, der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Stoffen steht oder seine Kleidung oder sein Gepäck übermäßig verunreinigt sind.
Zahlung für Unterkunft und Stornogebühren
10. Für die Unterkunft sowie Dienstleistungen ist der Gast in Übereinstimmung mit der gültigen Preisliste verpflichtet zu zahlen, und zwar spätestens an seinem Abreisetag auf Grundlage der ihm vorgelegten Rechnung, mit Einberechnung allfälliger, vom Gast vorher getätigter, Anzahlungen.
11. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, bei der Buchung jeweils vom Gast eine Anzahlung in der Höhe von 30 – 100 % zu verlangen. Die Buchung wird als verbindlich betrachtet, sobald die Anzahlung auf dem Bankkonto des Gastgebers eingegangen ist, falls vorher nichts anderes vereinbart wurde.
12. Falls von Seiten des Gastes der Aufenthalt im Hotel gekürzt wird oder andere Änderungen vorgenommen werden, hat der Gastgeber das Recht, dem Gast die ursprüngliche Aufenthaltsdauer in 100 %-iger Höhe zu verrechnen.
13. Der Gastgeber ist berechtigt, Stornogebühren zu verrechnen und für deren Bezahlung die vorher eingegangene Anzahlung zu verwenden, falls der Gast von seiner Buchung schriftlich, elektronisch oder telefonisch unter den folgenden Bedingungen zurücktritt:
– Stornierung erfolgt von Seiten des Gastes mehr als 90 Tage vor dem Anreisedatum: Stornogebühr beträgt 50 % der Anzahlung.
– Stornierung erfolgt von Seiten des Gastes weniger als 90 Tage vor dem Anreisedatum: Stornogebühr beträgt 100% der Anzahlung.
Diese Regelung gilt, sofern beide Seiten nichts anderes vereinbart haben.
Verantwortung des Gastgebers und des Gastes
14. Der Gastgeber haftet gemäß den allgemeingültigen Vorschriften für Schäden an Gegenständen, die der Gast im Unterkunftsbereich abgelegt hat.
15. Der Gastgeber kann dem Gast einen Zimmer-Tresor zur Verfügung stellen, in welchem der Gast seine Wertgegenstände deponieren kann. Die im Tresor im Zimmer abgelegten Wertgegenstände werden nicht als vom Gastgeber in Verwahrung genommen betrachtet.
16. Der Gastgeber unterrichtet den Gast über den Wert des sich im Zimmer-/Appartement befindenden Inventars. Der Gast haftet in Übereinstimmung mit den gültigen Rechtsvorschriften für Schäden am Inventar resp. an den Geräten im Zimmer/Appartement. Falls der Gast das Eigentum des Gastgebers beschädigt oder gänzlich zerstört hat, so hat der Gastgeber Recht auf einen entsprechende Schadensersatz. Der Wert des Inventars richtet sich nach dem dafür vorgesehenen, sich an der Rezeption befindenden, Dokument. Im Interesse des Gastes wird empfohlen, sich über den Inhalt dieses Dokuments zu informieren, falls er im Zimmer/Appartement etwas beschädigt bzw. zerstört hat. Der Gast haftet als gesetzlicher Vertreter für Schäden, die am Inventar durch Minderjährige verursacht wurden; dasselbe gilt für Schäden, die durch Personen oder Tiere im Unterkunftsbereich verursacht wurden, wenn der Gast diesen den Zutritt ermöglicht hat.
17. Den Schadensersatz für sämtliche Schäden, die durch den Gast am am Eigentum des Gastgebers verursacht wurden, hat der Gast spätestens bis zu seinem Abreisetag, gegebenenfalls innerhalb einer Frist von 14 Tagen vom Abreisetag an auf Grundlage einer zu diesem Zweck ausgestellten Rechnung zu begleichen, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ebendieser, falls der Gastgeber über diese Form der Bezahlung des Schadensersatzes entschieden hat. Das Hotel hat jeweils das Recht, die Summe, die der Höhe des Schadensersatzes entspricht, auf der Kreditkarte des Gastes zu blockieren.
18. Wäscheservice Der Gastgeber hat das Recht, die Behandlung der Wäsche des Gastes zu verweigern, falls diese übermäßig verschmutzt oder beschädigt ist. Die Wäscherei trägt keine Verantwortung für Schäden an der Textilfarbe (z.B. im Falle von ökologischen Textilfarben), Knöpfen oder Broschen o.ä., die beim Reinigungsprozess beschädigt wurden. Die Höhe des Schadensersatzes für Schäden, die durch die Wäscherei verursacht wurden, kann nicht mehr als das Fünffache des Preises für den Wäscheservice betragen.
19. Der Gastgeber haftet nicht für entwendete oder beschädigte Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz des Gastgebers abgestellt wurden. Der Gastgeber empfiehlt dem Gast, sein Fahrzeug ordnungsgemäß abzuschließen und anderweitig zu sichern. Es wird des Weiteren empfohlen, keine frei herumliegenden Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die der Gast auf dem Parkplatz anderen Personen zugefügt hat. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, dem Gast den Schaden zu verrechnen, die der Gast mit seinem Fahrzeug am Eigentum des Gastgebers verursacht hat.
20. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Schäden an Gesundheit, Eigentum oder Umwelt entstehen. Vor dem Verlassen seines Zimmers hat der Gast die Fenster zu schließen, die Wasserhähne zuzudrehen, die elektronischen Geräte auszuschalten und das Zimmer abzuschliessen.
21. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die außerhalb des zum Hotel gehörigen Areals verursacht wurden.
Verpflegung und alkoholische Getränke
22. Im Unterkunftsbereich ist es Personen, die über 18 Jahre alt sind, gestattet, alkoholische Getränke zu konsumieren; allerdings hat es sich ausschließlich um Getränke zu handeln, die der Gast auf Grundlage der Getränke- bzw. Weinkarte des Gastgebers im Unterkunftsbereich gekauft hat.
23. Der Gast ist nicht berechtigt, alkoholische Getränke oder andere Lebens- oder Genussmittel in sein Zimmer zu tragen, die er an einem anderen Ort als im Unterkunftsbereich des Hotels erworben hat.
24. Der Gast hat das Hotelpersonal an der Rezeption über etwaige schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten zu unterrichten.
25. Das Hotelpersonal ist berechtigt, Minderjährigen oder bereits unter Alkoholeinfluss stehenden Personen den Verkauf von alkoholischen Getränken zu verweigern.
26. Die Gäste des Hotels können das Frühstücksangebot im Restaurant am GRID BUFFET in einem bestimmten Zeitrahmen in Anspruch nehmen.
27. Bestandteil eines jeden Zimmers des Hotels ist eine Minibar, die der Gast nach seinem eigenen Ermessen nutzen kann. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind in der Minibar-Preisliste aufgeführt. Die Minibar wird jeweils einmal täglich durch den Zimmerservice nachgefüllt. Jedes konsumierte Produkt, d.h. jedes wieder nachgefülltes Produkt, welches Bestandteil der Minibar ist, wird durch das Zimmerservice-Personal auf einem dafür vorgesehenen Kontrollzettel erfasst.
28. Den ausgefüllten oder auch leeren Minibar-Kontrollzettel (falls der Gast nichts aus der Minibar konsumiert hat), hat der Gast unterschrieben an seinem Abreisetag an der Rezeption auszuhändigen, ansonsten kann die Hotelrechnung für den Gast nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Durch seine Unterschrift auf dem Minibar-Kontrollzettel bestätigt der Gast die Anzahl der von ihm konsumierten Produkte aus der Minibar. der Gastgeber ist nicht verpflichtet, bei der Abreise des Gastes jeweils den Zustand der Minibar oder die in ihr enthaltene Anzahl von Produkten zu kontrollieren.
29. Bei Abweichungen in der Anzahl der in der Minibar enthaltenen Produkte wird dem Gast der entsprechende geschuldete Betrag verrechnet. Auf nachträgliche Reklamationen des Gastes über solche Abweichungen wird von Seiten des Gastgebers nicht eingegangen. Das Hotel hat jeweils das Recht, die Summe, die der Höhe des Schadensersatzes entspricht, auf der Kreditkarte des Gastes zu blockieren.