Regeln und bedingungen (unterkunftsvereinbarung) – GRID HOTEL

Bedingungen und Art der Unterkunft

1. GRID HOTEL ****, (im Weiteren nur „Gastgeber“) hat das Recht, ausschließlich ordnungsgemäß angemeldete Gäste zu beherbergen. Zu diesem Zweck hat der Gast unmittelbar nach seiner Ankunft seinen Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument zu seiner Identifizierung oder seinen Pass und/oder ein weiteres Reisedokument im Sinne des Gesetzes zur Beherbergung von Ausländern auf tschechischem Staatsgebiet vorzulegen.

2. Jeder Gast, der kein tschechischer Staatsbürger ist, hat im Sinne des Gesetzes zum Aufenthalt von Ausländern auf tschechischem Staatsgebiet, in der gültigen Fassung, das dafür vorgesehene amtliche Dokument zur Meldung seines Aufenthalts auszufüllen und an der Rezeption auszuhändigen. Das Dokument hat er wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

3. Der Gast kann an seinem Anreisetag auf Grundlage seiner Buchung, die durch den Gastgeber vorher bestätigt worden ist, von 14:00 – 24:00 einchecken. Bis zu diesem Zeitpunkt reserviert der Gastgeber das Zimmer für den Gast, vorausgesetzt in der Buchung befinden sich keine speziellen Anfragen und der Gastgeber hat die Buchung bestätigt.

4. Falls der Gast wünscht, das Zimmer bereits vor 10:00 zu beziehen, so wird ihm der volle Preis für die vorangehende Nacht berechnet, falls er und der Gastgeber vorher nicht anders vereinbart haben.

5. Der Gast hat an seinem Abreisetag jeweils bis spätestens um 10:00 aus dem GRID HOTEL **** auszuchecken. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er das von ihm bezogene Zimmer zu verlassen, falls vorher mit dem Gastgeber nicht anders vereinbart wurde. Falls der Gast das Zimmer nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat, hat der Gastgeber das Recht, diesem zusätzlich den darauf folgenden Tag zu verrechnen, falls nichts anderes vereinbart wurde. Als frei gilt das Zimmer erst dann, wenn der Gast alle seine Gegenstände aus dem Zimmer entfernt und den dazugehörigen Schlüssel dem Personal an der Rezeption des Hotels ausgehändigt und somit ausgecheckt hat. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, das Inventar (Möbel, Geräte, vergessene Gegenstände) des durch den Gast freigewordenem Zimmers zu kontrollieren, und zwar innerhalb einer Stunde nach dessen Freiwerden. Das Hotel haftet nicht für die vom Gast liegengelassenen Gegenstände, nachdem dieser das Zimmer verlassen und aus dem Hotel ausgecheckt hat. Falls der Gast das Zimmer nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt freigemacht hat, so behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast an einem weiteren Aufenthalt im Zimmer zu hindern. Falls der Gast seinen Aufenthalt noch nicht bezahlt hat oder dem Hotel gegenüber anderweitige Verpflichtungen hat, so behält sich das Hotel das Recht vor, vom Zurückbehaltungsrecht in Hinsicht auf die vom Gast im Zimmer zurückgelassenen Gegenstände Gebrauch zu machen.

6. Falls der Gast seinen Aufenthalt im Hotel verlängern möchte, so kann ihm der Gastgeber ein Zimmer in einer anderen Preiskategorie anbieten, als es diejenige des ursprünglichen Zimmers war. In diesem Fall hat der Gast kein Recht auf die Beherbergung im Zimmer, das er ursprünglich bezogen hat, falls dies aus Kapazitäts- oder Betriebsgründen nicht möglich sein sollte.

7. Der Gastgeber behält sich in Ausnahmesituationen das Recht vor, dem Gast eine andere Unterkunft anzubieten, falls sich diese nicht markant von der ursprünglich vereinbarten unterscheidet.

8. Der Gastgeber bietet dem Gast Dienstleistungen in dem Ausmaß an, in welchem sie zum einen beiderseits vereinbart wurden, zum anderen gemäß dem gültigen Gesetz. Der Gast ist verpflichtet, seine Unterkunft im Hotel und die von ihm im Hotel bezogenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der gültigen Preisliste des Gastgebers und spätestens am Tag seiner Abreise zu bezahlen. Hiermit sind die Zahlungsbedingungen auf Grundlage der Unterkunftsvereinbarung unantastbar. Die Preisliste für die Unterkunft sowie die vom Hotel weiter gebotenen Dienstleistungen steht an der Hotelrezeption zur Verfügung.

9. Der Gast ist verpflichtet, seinen Aufenthalt im Hotel seinem aktuellen gesundheitlichen, körperlichen und geistigen Zustand anzupassen.

10. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast die Unterkunft zu verweigern, falls die Kleidung oder das Benehmen des Gastes in irgendeiner Weise sittenwidrig sind, der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Stoffen steht oder seine Kleidung oder sein Gepäck übermäßig verunreinigt sind.

Zahlung für Unterkunft und Stornogebühren

Zahlung für Unterkunft und Stornogebühren

11. Für die Unterkunft sowie Dienstleistungen ist der Gast in Übereinstimmung mit der gültigen Preisliste verpflichtet zu zahlen, und zwar spätestens an seinem Abreisetag auf Grundlage der ihm vorgelegten Rechnung, mit Einberechnung allfälliger, vom Gast vorher getätigter, Anzahlungen.

12. Der Unterkunftgeber behält sich das Recht vor, vom Gast bei der Buchung 30 % bis 100 % vom Unterkunftspreis zu verrechnen und zu diesem Zweck die Daten zur Zahlungskarte des Gastes einzuholen. Die Buchung gilt dann als verbindlich, sobald die Anzahlung auf dem Bankkonto des Unterkunftgebers eingegangen ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

13. Falls von Seiten des Gastes der Aufenthalt im Hotel gekürzt wird oder andere Änderungen vorgenommen werden, hat der Unterkunftgeber das Recht, dem Gast die vollständige Aufenthaltsdauer in voller Höhe (100 %) zu verrechnen.

14. Der Unterkunftgeber ist berechtigt, Stornogebühren zu verrechnen und für deren Bezahlung die getätigte Anzahlung einzubehalten, falls der Gast von seiner Buchung schriftlich, elektronisch oder telefonisch unter den folgenden Bedingungen zurücktritt:

– Im Falle einer nicht erstattungsfähigen Buchung ist eine kostenlose Stornierung der Reservierung nicht möglich und der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung. Zur Gewährleistung der Unterkunft behält sich der Unterkunftsgeber das Recht vor, die Übermittlung der Zahlungskartendaten des Gastes zu verlangen, um eine Vorauszahlung in voller Höhe des Unterkunftspreises leisten zu können.

– Im Falle der Stornierung einer größeren Buchung (5 und mehr Zimmer) im Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen vor dem ersten Tag der Unterkunft ist diese Stornierung kostenlos.

– Im Falle der Stornierung einer größeren Buchung zwischen dem 30. Tag und 72 Studen vor dem ersten Tag der Unterkunft beträgt die Stornogebühr 50 % von der Gesamthöhe der Buchung.

– Im Falle der Stornierung einer größeren Buchung weniger als 72 Stunden vor der Anreise beträgt die Stornogebühr 100 % von der Gesamthöhe der Buchung.

– Im Falle der Stornierung einer kleineren Buchung (4 und weniger Zimmer) bis 72 Stunden vor der Anreise ist diese Stornierung kostenlos.

– Im Falle der Stornierung einer kleineren Buchung weniger als 72 Stunden vor der Anreise beträgt die Stornogebühr 100 % von der Gesamthöhe der Buchung.

Diese Regelung gilt, sofern der Gast und der Unterkunftgeber im Voraus nichts anderes vereinbart haben.

Verantwortung des Gastgebers und des Gastes

15. Der Gastgeber haftet gemäß den allgemeingültigen Vorschriften für Schäden an Gegenständen, die der Gast im Unterkunftsbereich abgelegt hat.

16. Der Gastgeber kann dem Gast einen Zimmer-Tresor zur Verfügung stellen, in welchem der Gast seine Wertgegenstände deponieren kann. Die im Tresor im Zimmer abgelegten Wertgegenstände werden nicht als vom Gastgeber in Verwahrung genommen betrachtet.

17. Der Gastgeber unterrichtet den Gast über den Wert des sich im Zimmer-/Appartement befindenden Inventars. Der Gast haftet in Übereinstimmung mit den gültigen Rechtsvorschriften für Schäden am Inventar resp. an den Geräten im Zimmer/Appartement. Falls der Gast das Eigentum des Gastgebers beschädigt oder gänzlich zerstört hat, so hat der Gastgeber Recht auf einen entsprechende Schadensersatz. Der Wert des Inventars richtet sich nach dem dafür vorgesehenen, sich an der Rezeption befindenden, Dokument. Im Interesse des Gastes wird empfohlen, sich über den Inhalt dieses Dokuments zu informieren, falls er im Zimmer/Appartement etwas beschädigt bzw. zerstört hat. Der Gast haftet als gesetzlicher Vertreter für Schäden, die am Inventar durch Minderjährige verursacht wurden; dasselbe gilt für Schäden, die durch Personen oder Tiere im Unterkunftsbereich verursacht wurden, wenn der Gast diesen den Zutritt ermöglicht hat.

18. Allfälligen Schadensersatz für Schäden, die der Gast am Eigentum des Unterkunftgebers verursacht, hat der Gast spätestens bis zum Abreisetag zu begleichen, bzw. auf der Grundlage der innerhalb von 14 Tagen ab dem Abreisedatum ausgestellten Rechnung mit Fälligkeit von 10 Tagen nach Zustellung an den Gast, sofern der Unterkunftgeber über diese Form der Bezahlung des Schadensersatzes entscheidet.  Das Hotel hat das Recht, die Beträge, die der Höhe des Schadensersatzes entsprechen, von der Zahlungskarte des Gastes abzubuchen.

19. Wäscheservice Der Gastgeber hat das Recht, die Behandlung der Wäsche des Gastes zu verweigern, falls diese übermäßig verschmutzt oder beschädigt ist. Die Wäscherei trägt keine Verantwortung für Schäden an der Textilfarbe (z.B. im Falle von ökologischen Textilfarben), Knöpfen oder Broschen o.ä., die beim Reinigungsprozess beschädigt wurden. Die Höhe des Schadensersatzes für Schäden, die durch die Wäscherei verursacht wurden, kann nicht mehr als das Fünffache des Preises für den Wäscheservice betragen.

20. Der Gastgeber haftet nicht für entwendete oder beschädigte Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz des Gastgebers abgestellt wurden. Der Gastgeber empfiehlt dem Gast, sein Fahrzeug ordnungsgemäß abzuschließen und anderweitig zu sichern. Es wird des Weiteren empfohlen, keine frei herumliegenden Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die der Gast auf dem Parkplatz anderen Personen zugefügt hat. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, dem Gast den Schaden zu verrechnen, die der Gast mit seinem Fahrzeug am Eigentum des Gastgebers verursacht hat.

21. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine Schäden an Gesundheit, Eigentum oder Umwelt entstehen. Vor dem Verlassen seines Zimmers hat der Gast die Fenster zu schließen, die Wasserhähne zuzudrehen, die elektronischen Geräte auszuschalten und das Zimmer abzuschliessen.

22. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die außerhalb des zum Hotel gehörigen Areals verursacht wurden.

Verpflegung und alkoholische Getränke

23. Im Unterkunftsbereich ist es Personen, die über 18 Jahre alt sind, gestattet, alkoholische Getränke zu konsumieren; allerdings hat es sich ausschließlich um Getränke zu handeln, die der Gast auf Grundlage der Getränke- bzw. Weinkarte des Gastgebers im Unterkunftsbereich gekauft hat.

24. Der Gast ist nicht berechtigt, alkoholische Getränke oder andere Lebens- oder Genussmittel in sein Zimmer zu tragen, die er an einem anderen Ort als im Unterkunftsbereich des Hotels erworben hat.

25. Der Gast hat das Hotelpersonal an der Rezeption über etwaige schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten zu unterrichten.

26. Das Hotelpersonal ist berechtigt, Minderjährigen oder bereits unter Alkoholeinfluss stehenden Personen den Verkauf von alkoholischen Getränken zu verweigern.

27. Die Gäste des Hotels können das Frühstücksangebot im Restaurant am GRID BUFFET in einem bestimmten Zeitrahmen in Anspruch nehmen.

28. Bestandteil eines jeden Zimmers des Hotels ist eine Minibar, die der Gast nach seinem eigenen Ermessen nutzen kann. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen sind in der Minibar-Preisliste aufgeführt. Die Minibar wird jeweils einmal täglich durch den Zimmerservice nachgefüllt. Jedes konsumierte Produkt, d.h. jedes wieder nachgefülltes Produkt, welches Bestandteil der Minibar ist, wird durch das Zimmerservice-Personal auf einem dafür vorgesehenen Kontrollzettel erfasst.

29. Den ausgefüllten oder auch leeren Minibar-Kontrollzettel (falls der Gast nichts aus der Minibar konsumiert hat), hat der Gast unterschrieben an seinem Abreisetag an der Rezeption auszuhändigen, ansonsten kann die Hotelrechnung für den Gast nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Durch seine Unterschrift auf dem Minibar-Kontrollzettel bestätigt der Gast die Anzahl der von ihm konsumierten Produkte aus der Minibar. der Gastgeber ist nicht verpflichtet, bei der Abreise des Gastes jeweils den Zustand der Minibar oder die in ihr enthaltene Anzahl von Produkten zu kontrollieren.

30. Bei Abweichungen in der Anzahl der in der Minibar enthaltenen Produkte wird dem Gast der entsprechende geschuldete Betrag verrechnet. Auf nachträgliche Reklamationen des Gastes über solche Abweichungen wird von Seiten des Gastgebers nicht eingegangen. Das Hotel hat jeweils das Recht, die Summe, die der Höhe des Schadensersatzes entspricht, auf der Kreditkarte des Gastes zu blockieren.

Allgemeingültige Bestimmungen

31. Für den Empfang von Besuchern der Hotelgäste sind dafür vorgesehene Räume im Erdgeschoss des Hotels, gegebenenfalls andere Gemeinschaftsräume des Hotels bestimmt. Im Zimmer allerdings kann der Gast Besuche nur unter Zustimmung des jeweils zuständigen Hotelmitarbeiters oder des Managements des Hotels und nach Erfassung des Besuchs und in einem Zeitraum zwischen 8 – 22 Uhr empfangen. Dem jeweils zuständigen Hotelmitarbeiter ist es weder gestattet, Informationen jeglicher Art über die beherbergten Gäste an Dritte weiterzugeben (ausgenommen davon sind Mitarbeiter der Polizei, nachdem sich diese ordnungsgemäß identifiziert und ihre Berechtigung zur Ermittlung der Informationen über einen Gast nachgewiesen haben), noch den Besuch einer dritten Person den Eintritt ins Zimmers des Gastes ohne dessen ausdrückliche Zustimmung zu gewähren.

32. Dem Gast ist es nicht gestattet, im Zimmer/Appartement oder in den hoteleigenen Gemeinschaftsräumen Möbelstücke oder anderweitige Einrichtungsgegenstände umzustellen, Änderungen oder gar Reparaturen an der Einrichtung sowie Eingriffe am Stromkreis oder an anderen Installationen vorzunehmen. 3

33. In den Zimmern ist es dem Gast nicht gestattet, eigene elektronische Geräte zu verwenden; ausgenommen davon sind elektronische Geräte, die zur persönlichen Hygiene dienen (z.B. Rasiergerät, Massagegerät, Haarfön usw.).

34. Gästen ist es nicht gestattet, Gegenstände, die sicher verwahrt werden sollten und für die kein explizit bestimmter Verwahrungsort existiert, z.B. Kinderwagen, Fahrräder o.ä., im Zimmer aufzubewahren. In diesen Fällen informiert sich der Gast an der Rezeption. Falls bei Nichtbeachtung dieses Verbots Schäden am Eigentum des Gastgebers entstehen sollten, wird dem Gast ein Schadensersatz in der vollen Höhe des Schadens verrechnet. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots gilt weiter, dass der Gastgeber jeweils berechtigt ist, dem Gast eine Vertragsstrafe in der Höhe von 1‘000 CZK in Rechnung zu stellen. Wenn der Schaden, der durch Nichtbeachtung dieses Verbots entstanden ist, höher als 1‘000 CZK ist, so hat der Gastgeber das Recht, diesen entsprechend in Rechnung zu stellen.

35. Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Hotels strengstens untersagt. Den Gästen ist es allerdings gestattet, an dafür vorgesehenen Stellen im Außenbereich zu rauchen. In den Zimmern gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots gilt weiter, dass der Gastgeber jeweils berechtigt ist, dem Gast eine Vertragsstrafe in der Höhe von 2‘000 CZK in Rechnung zu stellen. Wenn der Schaden, der durch Nichtbeachtung dieses Verbots entstanden ist, höher als 1‘000 CZK ist, so hat der Gastgeber das Recht, diesen entsprechend in Rechnung zu stellen.

36. Die Einnahme von unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden (bzw. psychoaktiven) Stoffen ist in sämtlichen Räumen des Hotels strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots durch den Gast ist der Gastgeber berechtigt, dem Gast sofort und ohne Rückerstattung einen weiteren Aufenthalt im Hotel zu verweigern und die Polizei über den Fall in Kenntnis zu setzen.

37. Hunde und andere Tiere können sich nur mit der Zustimmung des jeweils verantwortlichen Hotelmitarbeiters im Unterkunftsbereich bewegen, sofern der Besitzer nachweisen kann, dass diese keine gesundheitliche Gefahr darstellen. Die Kosten für die Unterkunft eines Tiers werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Für die Unterbringung von Hunden und anderen Tieren gelten folgende Maßnahmen:

Hunden und anderen Tieren ist es nicht gestattet, sich in Bereichen zu bewegen, in welchen Lebensmittel oder Getränke gelagert oder zum Konsum angeboten werden.

Im Unterkunftsbereich können sich nur kleine Hunderassen bewegen.

In Gemeinschaftsräumen ist der Hund jeweils an der Leine zu führen und hat einen Maulkorb zu tragen.

Hunden oder anderen Tieren ist es nicht gestattet, auf Betten oder anderen Einrichtungsgegenständen, die zum Ausruhen der Gäste dienen, zu verweilen.

Für das Füttern von Hunden und anderen Tieren ist es untersagt, Gegenstände zu verwenden, die zur Zubereitung oder Reichung von Lebensmitteln an Gäste dienen.

Bei jeglicher Beschädigung des Eigentums des Gastgebers durch einen Hund oder ein anderes Tier hat dessen Besitzer für den Schadensersatz in der vollen Höhe zu sorgen. der jeweilige Besitzer haftet vollumfänglich für sein Tier, welchem er den Aufenthalt im Zimmer ermöglicht hat.

Für die Nichtbeachtung der obengenannten Regeln und Maßnahmen, außer im Falle einer direkten Beschädigung des Eigentums des Gastgebers, wenn dem Gast die volle Höhe des Schadensersatzes verrechnet wird, wird dem Gast zusätzlich die Reinigung des durch das Tier verunreinigten Zimmers bzw. Raums in der Höhe von 2‘000 CZK verrechnet. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, dem Gast direkte sowie auch indirekte Ausgaben für die Reinigung, die den obengenannten Betrag übersteigen, in der vollen Höhe zu verrechnen. Weiter behält sich der Gastgeber das Recht vor, dem Gast das Auswechseln von verunreinigtem Bettzeug o.ä., auf welchem sich das Tier befand, zu verrechnen. Die damit zusammenhängenden Ausgaben werden dem Gast in voller Höhe verrechnet.

Die gängigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten des Zimmers, in welchem der Gast mit seinem Tier untergebracht ist, müssen von Seiten des Gastes soweit ermöglicht werden, dass es zu keinerlei gesundheitlicher Bedrohung des Personals sowie anderen Gästen kommt. Der Gast hat weiter wenigstens einmal täglich eine Zimmerkontrolle zu ermöglichen, damit etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen der von ihm benutzten Räumlichkeiten festgestellt werden können. Das Hotelpersonal hat das Recht, die Reinigungs- oder Reparaturarbeiten im Zimmer zu verweigern, wenn sie sich durch das Tier in irgendeiner Weise bedroht fühlen.

38. Der Gast hat jeweils vor seiner Abreise bzw. beim Check-Out die zum Zimmer gehörende Schlüsselkarte abzugeben.

39. Für den Verlust bzw. die Beschädigung der Schlüsselkarte werden dem Gast 100 CZK pro Stück verrechnet.

40. Abfälle sind ausschließlich in eigens dafür vorgesehene Behältern zu entsorgen.

41. Der Gastgeber empfiehlt, Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr erreicht haben, nicht unbeaufsichtigt im Zimmer oder anderen Räumen zu lassen.

42. Der Gast hat von 22:00 bis 7:00 die Nachtruhe zu respektieren. Nach Zustimmung des Betreibers (Hotelmanagement bzw. dessen Vertretung), ist es gestattet, in den Gemeinschaftsräumen des Hotels festliche Anlässe zu halten, und zwar jeweils bis 22:00.

43. Im Hotelbereich ist es dem Gast nicht gestattet, Waffen oder Munition o.ä. bei sich zu tragen oder sie in einem unmittelbar benutzbaren Zustand zu halten.

44. Allfällige Beschwerden oder Anregungen für die Verbesserung des Hotelbetriebs können an das Hotelmanagement gerichtet werden. Der dazu bestimmte Fragebogen steht in den Zimmern oder auch an der Hotelrezeption zur Verfügung.

45. Streitigkeiten, die auf Grundlage dieses Vertrags entstehen, werden vor einem Gericht der Tschechischen Republik entschieden. Bei Schadensersatzansprüchen, im Rahmen welcher der Beklagte eine in einem EU-Mitgliedsstaat ansässige Person ist, gilt die Zuständigkeit des Gerichts jenes Ortes, an dem der Schaden entstanden ist, laut Artikel 5, Punkt 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

46. Der Gast hat diese Beherbergungsordnung zu befolgen. Falls der Gast diese Beherbergungsordnung missachtet, hat der Unterkunftgeber das Recht, von der Erbringung seiner Dienstleistungen sowie dem dazugehörigen Beherbergungsvertrag noch vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zurückzutreten. In solchen Fällen hat der Unterkunftgeber das Recht, vom Gast die Bezahlung des vollen Preises für die Unterkunft zu verlangen. Der Gast hat daraufhin unverzüglich das Hotel zu verlassen. Der Gast ist verpflichtet, sich über sämtliche betriebliche und sicherheitstechnische Regeln des Unterkunftgebers zu informieren, einschließlich der Nutzung des Eigentums, und diese einzuhalten.

47. Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Betriebsordnung des Unterkunftgebers vertraut gemacht hat. Die Beherbergung von Gästen richtet sich nach den tschechischen Rechtsvorschriften gemäß dem tschechischen Recht und nach diese Beherbergungsordnung. Zum Zeitpunkt der Beherbergung akzeptiert der Gast diese Beherbergungsordnung bzw. die in diesem Dokument enthaltenen Vertragsbedingungen und hat die darin enthaltenen Regeln einzuhalten. Der Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Beherbergungsordnung vertraut zu machen. Auf mangelnde Kenntnis des Gastes in Hinsicht auf diese Beherbergungsordnung wird keine Rücksicht genommen.

48. Der Gast stimmt zu, dass bei der Entstehung der Unterkunftsdienstleistungen seine personenbezogenen Daten von der GRH s.r.o. im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg., in der geltenden Fassung, verarbeitet werden.

Verbraucherschutz

Wir stellen Ihnen hiermit alle Informationen gemäß § 1811 und § 1820 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., ZGB (CZ), in der gültigen Fassung, (nachstehend „ZGB“ genannt) zur Verfügung.

Der Gastgeber stellt seinen Gästen folgende Informationen zur Verfügung:

a) Identität und Kontaktdaten des Unterkunftgebers: GRH s.r.o., Ostrovačická 936/65, 641 00 Brno, UID CZ04996364, HR-Eintrag am Kreisgericht Brno, Abt. C, Einlageblatt 92997;

b) Hauptgegenstand der Geschäftstätigkeit des Gastgebers: Unterkunftsdienstleistungen;

c) Beschreibung der Dienstleistungen: der Gastgeber erbringt seinen Gästen gegenüber Dienstleistungen, die mit der Beherbergung der Gäste auf Grundlage der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Bedingungen zusammenhängen;

d) Kosten für Telekommunikation: die Kosten für Telekommunikationsmittel werden durch Dienstleister bestimmt, die die Telekommunikationsmittel zur Verfügung stellen, wobei diese Kosten den gängigen Basissatz nicht überschreiten;

e) Angabe über Existenz, Art und Bedingungen von aussergerichtlich abgewickelten Reklamationen der Verbraucher bzw. der Gäste einschl. der Angabe, ob sich der Gast im jeweiligen Fall an ein Aufsichtsorgan wenden kann; der beherbergte Gast ist jeweils berechtigt, eine aussergerichtliche Lösung des Reklamationsfalls vorzuschlagen, und zwar mit Hilfe von:

Česká obchodní inspekce (Tschechische Handelsinspektion)

Ústřední inspektorát – oddělení ADR Štěpánská 15, 120 00 Praha 2
E-Mail: adr@coi.cz / Web: adr.coi.cz.

Die Tschechische Handelsinspektion dient als Aufsichtsorgan, welches für den Verbraucherschutz zuständig ist, und verfährt in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 64/1986 Slg. des Tschechischen Nationalrates über das tschechische Gewerbeaufsichtsamt, in der Fassung späterer Vorschriften, und weiteren rechtlichen Vorschriften. Website der Tschechischen Handelsinspektion www.coi.cz;

f) in Übereinstimmung mit § 1837, Buchst. j) des ZGB (CZ) entsteht für die beherbergten Gäste, d.h. die Verbraucher, kein Recht auf einen Rücktritt vom Unterkunftsvertrag, falls der Gastgeber seine Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum erfüllt;

g) Kennzeichnung des EU-Mitgliedsstaates oder der EU-Mitgliedsstaaten, auf deren Rechtsvorschriften die Beziehung zwischen dem Gast und dem Gastgeber auf Grundlage einer Zimmerbuchung begründet ist: Tschechische Republik;

h) Angabe über Sprache, in welcher der beherbergte Gast mit dem Gastgeber über die Dauer seiner Beherbergung hinweg zu handeln hat und in welcher der Gastgeber dem Gast die Vertragsbedingungen und weitere Angaben bereitstellt: tschechische Sprache.

Diese Beherbergungsordnung ist gültig ab 1. 6. 2017 und wurde aktualisiert am 14. 11. 2023.

Unterkunftsregeln und bedingungen – GRID HOTEL

Betrieben durch die Gesellschaft GRH s.r.o., mit Sitz in Ostrovačická 936/65, Žebětín, 641 00 Brno, Identifikationsnummer: 04996364, Steueridentifikationsnummer: CZ04996364, Ostrovačická 936/65, Masarykův okruh, Automotodrom Brno 641 00 Brno – Žebětín, Tschechische Republik (im Weiteren nur „Hotel“).

1. Gegenstand

1.1. Diese Reklamationsregeln unterliegen den anwendbaren Gesetzen, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., ZGB (CZ), in der Fassung späterer Vorschriften (nachstehend „ZGB“ genannt) und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz (nachstehend „Verbraucherschutzgesetz“ genannt), und regeln den den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung der Rechte des Gastes aufgrund mangelhaft erbrachter Leistung von Seiten des Gastgebers, die sich aus der Haftung des Hotels für Mängel des Aufenthaltes, der gelieferten Leistungen oder verkaufter Produkte und deren Handhabung ergibt (nachfolgend „Reklamation“). Die Reklamationsregeln stehen auf der Website der Hotelgesellschaft zur Verfügung: www.gridhotel.cz

2. Geltendmachung von Reklamationen

2.1. Bei mangelhaft erbrachten Leistungen oder Leistungen, die nachweislich bestellt und bestätigt, aber vom Gastgeber nicht erbracht wurden, hat der Gast Anspruch auf die Geltendmachung einer Reklamation. Die Rechte, die aus einer mangelhaft erbrachten Leistung hervorgehen, kann der Gast an jeder Niederlassung der Gesellschaft des Gastgebers oder beim jeweiligen Vermittler von Hoteldienstleistungen, wo er die reklamierten Dienstleistungen oder Produkte gekauft hat, gegebenenfalls an der jeweiligen Stelle der erbrachten Dienstleistung durch einen Vertreter des Hotels, geltend machen.

2.2. Der Gast ist verpflichtet, seine Reklamation rechtzeitig geltend zu machen, und zwar ohne unnötigen Verzug und, falls möglich, an Ort und Stelle der erbrachten Dienstleistung. Falls der Gast seine Reklamation mit unnötigem Verzug geltend zu machen versucht, so kann die Reklamation nicht mehr anerkannt werden. Das Recht auf Schadensersatz für Mängel an einzelnen Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Vertrags zur Erbringung dieser Dienstleistung gekauft worden sind, hat der Kunde ohne unnötigen Verzug nach der Feststellung eines Mangels geltend zu machen, spätestens allerdings innerhalb einer Frist von 6 Monaten vom Augenblick an, als diese Dienstleistung ihm gegenüber erbracht wurde. Die sofortige Geltendmachung der Reklamation an Ort und Stelle ermöglicht dem Erbringer der Dienstleistung, den jeweiligen Mangel sofort zu beheben, während nach Ablauf einer Frist die Beweiskraft sowie die Objektivität der Beurteilung der Mangelhaftigkeit der reklamierten Dienstleistung bzw. des reklamierten Produkts erschwert werden und so letztendlich die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Reklamationsabwicklung erschwert wird.

2.3. Die Rechte auf Schadensersatz bei Mängeln von verkauften Produkten erlöschen, falls sie nicht innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Entgegennahme des jeweiligen Produkts geltend gemacht wurden.

2.4. Der Gast hat bei der Geltendmachung der Reklamation anzugeben: seinen Vor- und Nachnamen, seine Adresse, den Gegenstand der Reklamation und den Grund seiner Reklamation. Nach Möglichkeit hat er überdies den Gegenstand der Reklamation eindeutig und den Tatsachen entsprechend nachzuweisen; gleichzeitig wird dem Gast empfohlen, einen Beleg für die bezahlte Dienstleistung bzw. das bezahlte Produkt oder eine Kopie seiner Bestellung, die Rechnung, die Zahlungsbestätigung o.ä. vorzuweisen, damit die Reklamationsabwicklung erleichtert wird. Falls sich die Reklamation auf ein gekauftes Produkt bezieht, ist der Gast verpflichtet, das gegenständliche Produkt vorzulegen.

2.5. Die Form, in welcher der Gast seine Reklamation geltend macht, ist ihm selbst überlassen. Anzugeben sind allerdings jeweils: Datum, Gegenstand der Reklamation und geforderte Art der Reklamationsabwicklung. Falls die Reklamation mündlich hervorgebracht wird, ist der jeweils vom Hotel betraute Mitarbeiter verpflichtet, gemeinsam mit dem Gast ein eigens dafür vorgesehenes Reklamationsprotokoll auszufüllen bzw. eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Reklamation auszustellen. Im Protokoll sind anzuführen: personenbezogene Daten des Gastes, Zeitpunkt, an dem die Reklamation geltend gemacht worden ist, Inhalt der Reklamation und welche Art der Reklamationsabwicklung der Gast fordert. Das Protokoll bzw. die schriftliche Reklamationsbestätigung werden vom Vertreter des Hotels und vom Gast unterschrieben. Der zweitere erklärt sich mit seiner Unterschrift mit dem dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden.

2.6. Falls der Gast dem Hotel bzw. dem Vertreter des Hotels weitere Dokumente in Hinsicht auf seine Reklamation oder gar das reklamierte Produkt selbst übergibt, muss diese Tatsache im Reklamationsprotokoll bzw. in der Reklamationsbestätigung ausdrücklich aufgeführt werden.

3. Abwicklung von Reklamationen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast eine schriftliche Bestätigung zu übergeben, in welcher folgende Angaben festgehalten werden: Zeitpunkt, an dem der Gast die Reklamation geltend gemacht hat, Inhalt der Reklamation, die vom Gast geforderte Art der Reklamationsabwicklung und weiter eine Bestätigung über das Datum und die Art der Reklamationsabwicklung und, im Falle eines reklamierten Produkts, die Bestätigung der Leistung der Reparatur, die Dauer der Reparatur, gegebenenfalls weiter eine schriftliche Begründung, falls die Reklamation abgelehnt worden ist.

3.2. Wenn der Gast sein Recht auf Reklamation einer (in der Gegenwart oder in der Vergangenheit) mangelhaft erbrachten Dienstleistung geltend macht, so hat der Geschäftsführer des Betriebs, welcher die gegenständliche Dienstleistung erbringt oder erbracht hat, bzw. ein anderer, vom Hotel betrauter Vertreter, nach einer Überprüfung der tatsächlichen und gesetzlichen Umstände, über die Reklamation ohne unnötigen Verzug, in komplizierteren Fällen innerhalb einer Frist von 3 Tagen, zu entscheiden, . In diese Frist wird die notwendige Dauer zur fachmännischen Beurteilung des jeweiligen Mangels nicht mit einberechnet. Die Reklamation hat ohne unnötigen Verzug abgewickelt zu werden, und zwar innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation durch den Gast an, falls mit dem Gast nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde.

3.3. Falls die Reklamation schriftlich eingereicht wurde, so gelten für ihren Inhalt die Anforderungen, die im Abschnitt 3.1. dieser Reklamationsrichtlinien aufgeführt sind.

4. Mitwirkung des Gastes bei der Reklamationsabwicklung

4.1. Der Gast hat bei der Reklamationsbearbeitung Mitwirkung zu leisten, d.h. alle Informationen anzugeben, Belege vorzulegen, die der Reklamation zugrunde liegenden Tatsachen nachweisen, das reklamierte Produkt vorzulegen, seine Wünsche zur Art der Reklamationsbearbeitung zu äußern, usw. Falls es der Charakter der Sache erforderlich macht, hat der Gast dem betrauten Hotelmitarbeiter bzw. dem Vertreter des Hotels Einlass in den Raum zu gewähren, in welchem er beherbergt ist, damit sich dieser von der Rechtmäßigkeit der Reklamation überzeugen kann.

4.2. Falls der Gast von Dienstleistungen ohne die Anwesenheit des Vertreters des Hotels Gebrauch macht und sich die Dienstleistung als mangelhaft erweist, empfiehlt das Hotel dem Gast, seine Reklamation gegenüber dem Erbringer der Dienstleistung ohne unnötigen Verzug und ordnungsgemäß geltend zu machen.

5. Arten der Reklamationsabwicklung

5.1. Falls sich die Reklamation als vollständig oder teilweise berechtigt erweist, so beruht die Reklamationsabwicklung auf einer kostenlosen Behebung des Mangels an der Dienstleistung oder dem Produkt, gegebenenfalls wird die bemängelte Dienstleistung oder das bemängelte Produkt ersetzt. Je nach Ausmaß des Mangels hat der Gast Anspruch auf eine angemessene Senkung des Kaufpreises für die Dienstleistung bzw. das Produkt. Davon unberührt ist das Recht des Gastes, in gesetzlich festgelegten Fällen seinen Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. Falls die Reklamation als unberechtigt beurteilt wurde, wird der Gast schriftlich über die Gründe der Ablehnung seiner Reklamation in Kenntnis gesetzt.

5.2. Bei Umständen, deren Entstehen und ggf. Auswirkungen unabhängig sind vom Willen, der Tätigkeit und den Arbeitsschritten des Hotels, oder bei Umständen, welche auf Seiten des Gastes entstanden sind, auf deren Grundlage der Gast gänzlich oder teilweise eine bestellte, bezahlte und durch das Hotel erbrachte Dienstleistung nicht nutzt, entsteht für den Gast kein Anspruch, das von ihm bezahlte Geld für die Dienstleistung zurückzufordern oder einen Rabatt zu verlangen.

6. Weitere Bestimmungen

6.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des ZGB (CZ) und des Verbraucherschutzgesetzes.

6.2. Gemäß den Bestimmungen des § 14 des Gesetzes (CZ) Nr. 634/1992 Slg., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, hat der Gast die Möglichkeit,  im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit dem Hotel stehende Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und die Verbraucherrechtsstreitigkeiten mit Hilfe der Tschechischen Handelsinspektion, Štěpánská 567/15, Praha 2, Postleitzahl 120 00, Tschechische Republik, Internetadresse www.coi.cz., zu regeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Reklamationsordnung wird wirksam und tritt in Kraft am 1. 6. 2017 und wurde aktualisiert am 14. 11. 2023.

7.2. Diese Reklamationsrichtlinien werden im Hotel an einem dafür geeigneten, gut sichtbaren Ort ausgehängt und stehen überdies auf der Website www.gridhotel.cz zur Verfügung.

Ing. Karel Hubáček, Geschäftsführer

In Brno, den 14. 11. 2023

Unterkunftsregeln und bedingungen – GRID HOTEL

Betrieben durch die Gesellschaft GRH s.r.o., mit Sitz in Ostrovačická 936/65, Žebětín, 641 00 Brno, Identifikationsnummer: 04996364, Steueridentifikationsnummer: CZ04996364, Ostrovačická 936/65, Masarykův okruh, Automotodrom Brno 641 00 Brno – Žebětín, Tschechische Republik (im Weiteren nur „Hotel“).

1. Gegenstand

1.1. Diese Reklamationsregeln unterliegen den anwendbaren Gesetzen, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., ZGB (CZ), in der Fassung späterer Vorschriften (nachstehend „ZGB“ genannt) und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz (nachstehend „Verbraucherschutzgesetz“ genannt), und regeln den den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung der Rechte des Gastes aufgrund mangelhaft erbrachter Leistung von Seiten des Gastgebers, die sich aus der Haftung des Hotels für Mängel des Aufenthaltes, der gelieferten Leistungen oder verkaufter Produkte und deren Handhabung ergibt (nachfolgend „Reklamation“). Die Reklamationsregeln stehen auf der Website der Hotelgesellschaft zur Verfügung: www.gridhotel.cz

2. Geltendmachung von Reklamationen

2.1. Bei mangelhaft erbrachten Leistungen oder Leistungen, die nachweislich bestellt und bestätigt, aber vom Gastgeber nicht erbracht wurden, hat der Gast Anspruch auf die Geltendmachung einer Reklamation. Die Rechte, die aus einer mangelhaft erbrachten Leistung hervorgehen, kann der Gast an jeder Niederlassung der Gesellschaft des Gastgebers oder beim jeweiligen Vermittler von Hoteldienstleistungen, wo er die reklamierten Dienstleistungen oder Produkte gekauft hat, gegebenenfalls an der jeweiligen Stelle der erbrachten Dienstleistung durch einen Vertreter des Hotels, geltend machen.

2.2. Der Gast ist verpflichtet, seine Reklamation rechtzeitig geltend zu machen, und zwar ohne unnötigen Verzug und, falls möglich, an Ort und Stelle der erbrachten Dienstleistung. Falls der Gast seine Reklamation mit unnötigem Verzug geltend zu machen versucht, so kann die Reklamation nicht mehr anerkannt werden. Das Recht auf Schadensersatz für Mängel an einzelnen Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Vertrags zur Erbringung dieser Dienstleistung gekauft worden sind, hat der Kunde ohne unnötigen Verzug nach der Feststellung eines Mangels geltend zu machen, spätestens allerdings innerhalb einer Frist von 6 Monaten vom Augenblick an, als diese Dienstleistung ihm gegenüber erbracht wurde. Die sofortige Geltendmachung der Reklamation an Ort und Stelle ermöglicht dem Erbringer der Dienstleistung, den jeweiligen Mangel sofort zu beheben, während nach Ablauf einer Frist die Beweiskraft sowie die Objektivität der Beurteilung der Mangelhaftigkeit der reklamierten Dienstleistung bzw. des reklamierten Produkts erschwert werden und so letztendlich die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Reklamationsabwicklung erschwert wird.

2.3. Die Rechte auf Schadensersatz bei Mängeln von verkauften Produkten erlöschen, falls sie nicht innerhalb einer Frist von 24 Monaten ab Entgegennahme des jeweiligen Produkts geltend gemacht wurden.

2.4. Der Gast hat bei der Geltendmachung der Reklamation anzugeben: seinen Vor- und Nachnamen, seine Adresse, den Gegenstand der Reklamation und den Grund seiner Reklamation. Nach Möglichkeit hat er überdies den Gegenstand der Reklamation eindeutig und den Tatsachen entsprechend nachzuweisen; gleichzeitig wird dem Gast empfohlen, einen Beleg für die bezahlte Dienstleistung bzw. das bezahlte Produkt oder eine Kopie seiner Bestellung, die Rechnung, die Zahlungsbestätigung o.ä. vorzuweisen, damit die Reklamationsabwicklung erleichtert wird. Falls sich die Reklamation auf ein gekauftes Produkt bezieht, ist der Gast verpflichtet, das gegenständliche Produkt vorzulegen.

2.5. Die Form, in welcher der Gast seine Reklamation geltend macht, ist ihm selbst überlassen. Anzugeben sind allerdings jeweils: Datum, Gegenstand der Reklamation und geforderte Art der Reklamationsabwicklung. Falls die Reklamation mündlich hervorgebracht wird, ist der jeweils vom Hotel betraute Mitarbeiter verpflichtet, gemeinsam mit dem Gast ein eigens dafür vorgesehenes Reklamationsprotokoll auszufüllen bzw. eine schriftliche Bestätigung der Annahme der Reklamation auszustellen. Im Protokoll sind anzuführen: personenbezogene Daten des Gastes, Zeitpunkt, an dem die Reklamation geltend gemacht worden ist, Inhalt der Reklamation und welche Art der Reklamationsabwicklung der Gast fordert. Das Protokoll bzw. die schriftliche Reklamationsbestätigung werden vom Vertreter des Hotels und vom Gast unterschrieben. Der zweitere erklärt sich mit seiner Unterschrift mit dem dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden.

2.6. Falls der Gast dem Hotel bzw. dem Vertreter des Hotels weitere Dokumente in Hinsicht auf seine Reklamation oder gar das reklamierte Produkt selbst übergibt, muss diese Tatsache im Reklamationsprotokoll bzw. in der Reklamationsbestätigung ausdrücklich aufgeführt werden.

3. Abwicklung von Reklamationen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, dem Gast eine schriftliche Bestätigung zu übergeben, in welcher folgende Angaben festgehalten werden: Zeitpunkt, an dem der Gast die Reklamation geltend gemacht hat, Inhalt der Reklamation, die vom Gast geforderte Art der Reklamationsabwicklung und weiter eine Bestätigung über das Datum und die Art der Reklamationsabwicklung und, im Falle eines reklamierten Produkts, die Bestätigung der Leistung der Reparatur, die Dauer der Reparatur, gegebenenfalls weiter eine schriftliche Begründung, falls die Reklamation abgelehnt worden ist.

3.2. Wenn der Gast sein Recht auf Reklamation einer (in der Gegenwart oder in der Vergangenheit) mangelhaft erbrachten Dienstleistung geltend macht, so hat der Geschäftsführer des Betriebs, welcher die gegenständliche Dienstleistung erbringt oder erbracht hat, bzw. ein anderer, vom Hotel betrauter Vertreter, nach einer Überprüfung der tatsächlichen und gesetzlichen Umstände, über die Reklamation ohne unnötigen Verzug, in komplizierteren Fällen innerhalb einer Frist von 3 Tagen, zu entscheiden, . In diese Frist wird die notwendige Dauer zur fachmännischen Beurteilung des jeweiligen Mangels nicht mit einberechnet. Die Reklamation hat ohne unnötigen Verzug abgewickelt zu werden, und zwar innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation durch den Gast an, falls mit dem Gast nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde.

3.3. Falls die Reklamation schriftlich eingereicht wurde, so gelten für ihren Inhalt die Anforderungen, die im Abschnitt 3.1. dieser Reklamationsrichtlinien aufgeführt sind.

4. Mitwirkung des Gastes bei der Reklamationsabwicklung

4.1. Der Gast hat bei der Reklamationsbearbeitung Mitwirkung zu leisten, d.h. alle Informationen anzugeben, Belege vorzulegen, die der Reklamation zugrunde liegenden Tatsachen nachweisen, das reklamierte Produkt vorzulegen, seine Wünsche zur Art der Reklamationsbearbeitung zu äußern, usw. Falls es der Charakter der Sache erforderlich macht, hat der Gast dem betrauten Hotelmitarbeiter bzw. dem Vertreter des Hotels Einlass in den Raum zu gewähren, in welchem er beherbergt ist, damit sich dieser von der Rechtmäßigkeit der Reklamation überzeugen kann.

4.2. Falls der Gast von Dienstleistungen ohne die Anwesenheit des Vertreters des Hotels Gebrauch macht und sich die Dienstleistung als mangelhaft erweist, empfiehlt das Hotel dem Gast, seine Reklamation gegenüber dem Erbringer der Dienstleistung ohne unnötigen Verzug und ordnungsgemäß geltend zu machen.

5. Arten der Reklamationsabwicklung

5.1. Falls sich die Reklamation als vollständig oder teilweise berechtigt erweist, so beruht die Reklamationsabwicklung auf einer kostenlosen Behebung des Mangels an der Dienstleistung oder dem Produkt, gegebenenfalls wird die bemängelte Dienstleistung oder das bemängelte Produkt ersetzt. Je nach Ausmaß des Mangels hat der Gast Anspruch auf eine angemessene Senkung des Kaufpreises für die Dienstleistung bzw. das Produkt. Davon unberührt ist das Recht des Gastes, in gesetzlich festgelegten Fällen seinen Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. Falls die Reklamation als unberechtigt beurteilt wurde, wird der Gast schriftlich über die Gründe der Ablehnung seiner Reklamation in Kenntnis gesetzt.

5.2. Bei Umständen, deren Entstehen und ggf. Auswirkungen unabhängig sind vom Willen, der Tätigkeit und den Arbeitsschritten des Hotels, oder bei Umständen, welche auf Seiten des Gastes entstanden sind, auf deren Grundlage der Gast gänzlich oder teilweise eine bestellte, bezahlte und durch das Hotel erbrachte Dienstleistung nicht nutzt, entsteht für den Gast kein Anspruch, das von ihm bezahlte Geld für die Dienstleistung zurückzufordern oder einen Rabatt zu verlangen.

6. Weitere Bestimmungen

6.1. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des ZGB (CZ) und des Verbraucherschutzgesetzes.

6.2. Gemäß den Bestimmungen des § 14 des Gesetzes (CZ) Nr. 634/1992 Slg., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, hat der Gast die Möglichkeit,  im Zusammenhang mit Vereinbarungen mit dem Hotel stehende Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und die Verbraucherrechtsstreitigkeiten mit Hilfe der Tschechischen Handelsinspektion, Štěpánská 567/15, Praha 2, Postleitzahl 120 00, Tschechische Republik, Internetadresse www.coi.cz., zu regeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Reklamationsordnung wird wirksam und tritt in Kraft am 1. 6. 2017 und wurde aktualisiert am 14. 11. 2023.

7.2. Diese Reklamationsrichtlinien werden im Hotel an einem dafür geeigneten, gut sichtbaren Ort ausgehängt und stehen überdies auf der Website www.gridhotel.cz zur Verfügung.

Bc. Petra Křížová, Geschäftsführerin
Ing. Karel Hubáček, Geschäftsführer

In Brno, den 14. 11. 2023

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